Die folgenden, allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für alle von der
Erfurth und Braunholz GbR
Geschäftsführer: Chrsitian Erfurth und Sven Braunholz
Johann-Christian-von-Weiß-Str. 6
36448 Bad Liebenstein
Deutschland
–nachfolgend Lizenzgeber genannt–
bereitgestellten Softwarelizenzen. Durch den Kauf der Softwarelizenz oder der Installation beziehungsweise Ausführung der bereitgestellten Software, erklärt sich der Lizenznehmer mit den hier veröffentlichten Lizenzbedingungen einverstanden und stimmt zu, diese einzuhalten.
I. Nutzungsrechte
1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der Software. Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.
2. Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfasst die Software-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. den Lizenznehmer insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu denen der Lizenzgeber nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigern kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
3. Der Lizenzgeber ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
4. Der Lizenznehmer darf die Software weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Softwarelizenz auf einen Dritten ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer darf die Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.
II. Lieferung
1. Die Lieferung der Software erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in Form eines Download-Links, der dem Lizenznehmer per E-Mail zugesandt wird. Mithilfe des Download-Links kann der Lizenznehmer das jeweilige Softwarepaket auf seinen Rechner laden.
2. Sind Zugangsdaten zur Nutzung der Software erforderlich, so werden diese per E-Mail an den Lizenznehmer versendet.
III. Lizenzgebühren
1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenzgeber für dessen Leistungen im
Sinne dieses Vertrages das vereinbarte Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.
2. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Leistung jederzeit einzustellen, sollten Zahlungen nicht fristgerecht eingehen.
3. Sämtliche vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Lizenzen werden jeweils um die vereinbarte Laufzeit verlängert, sei denn der Lizenznehmer widerspricht schriftlich (per E-Mail) der jeweiligen Verlängerung bis 4 Wochen zum Ende der ursprünglichen Lizenzlaufzeit. Bereitgestellte Testlizenzen sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen und enden mit Ablauf des Testzeitraums.
IV. Gewährleistung
1. Der Lizenzgeber gewährleistet – gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, dass die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist, nach dem derzeitigen Stand der Technik, der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich.
2. Der Lizenzgeber wird Fehler der Software, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eine ihm vom Lizenzgeber im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene neue Software-Version zu übernehmen, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
V. Haftung
1. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen der Software entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Lizenzgebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
2. Der Lizenzgeber uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten).
3. Der Lizenzgeber haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Er haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag in Höhe der Hälfte des Betrages der vom Lizenznehmer bezahlten Lizenzgebühr. Der Lizenzgeber haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).
4. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
5. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
6. Der Lizenzgeber haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die direkt oder indirekt durch die praktische Umsetzung der Berechnungsergebnisse der Software entstehen.
VI. Sonstige Bestimmungen
1. Etwaige Nebenabreden zu diesen Lizenzbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Lizenzgeber schriftlich bestätigt worden sind. Das gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.
2. Diese Lizenzbedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Salzungen.
3. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Lizenzbedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Lizenzbedingungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Stand 2023/1: 10.05.2023
