Mangels Erneuerung der EU-beihilferechtlichen Genehmigung ist derzeit davon auszugehen, daß für KWK-Anlagen eine Energiesteuerrückerstattung in voller Höhe ab 2024 nicht mehr gezahlt wird. Innerhalb der Simulation in „Energy-Ultimate“ wird ab dem 01.01.2024 lediglich der reduzierte Satz des jeweilig eingesetzten Brennstoffs berechnet. Die konkret im Projekt verwendeten Fördersätze können Sie, wie gewohnt, in der Detailansicht unter „Förderungen“ einsehen.
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