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Energy-Ultimate v.2.6.7 – Energiesteuerrückerstattung für BHKW ab 01/2024

Mangels Erneuerung der EU-beihilferechtlichen Genehmigung ist derzeit davon auszugehen, daß für KWK-Anlagen eine Energiesteuerrückerstattung in voller Höhe ab 2024 nicht mehr gezahlt wird. Innerhalb der Simulation in „Energy-Ultimate“ wird ab dem 01.01.2024 lediglich der reduzierte Satz des jeweilig eingesetzten Brennstoffs berechnet. Die konkret im Projekt verwendeten Fördersätze können Sie, wie gewohnt, in der Detailansicht unter „Förderungen“ einsehen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link!