Aufgrund des Beschlusses im Bundestag vom 28.04.2022, den Gesetzesentwurf zur Reduzierung der EEG-Umlage anzunehmen, kann nun vom tatsächlichen Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 ausgegangen werden. Die direkte Auswirkung auf den zu zahlenden Anteil auf eigenerzeugten Strom aus KWK-Anlagen ist mittlerweile zweifelsfrei zu erkennen.
Die detaillierten Ausführungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6270
![](https://erfurth-braunholz.de/wp-content/uploads/2022/05/EEG_Umlage.png)