BHKW-Ultimate Handlungsempfehlung zum Entfall der EEG-Umlage

Handlungsempfehlung für BHKW-Ultimate:

Mit dem Beschluss des Entfalls der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 entfällt nicht nur die anteilig zu entrichtende EEG-Umlage für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom, sondern auch der EEG-Anteil am bisherigen Strompreis (3,723 ct/kWh). Dieser Entfall wirkt sich jedoch leicht negativ auf die Wirtschaftlichkeit des BHKW-Projektes aus. Grund dafür ist, dass „nur“ 40% der EEG-Umlage für den selbsterzeugten und selbst verbrauchten Strom fällig wurden und der Strompreis nun aber um die volle EEG-Umlage reduziert wird.

So weit die Theorie. Fraglich ist, ob aufgrund der momentanen Strompreisschwankungen dieses Defizit überhaupt eine entscheidende Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit haben wird. Vielmehr ist anzunehmen, dass der EEG-Umlageentfall bei den Strompreisschwankungen gefühlt wirkungslos untergehen wird.

Möchte man den Effekt des EEG-Umlageentfalls schon heute für Projekte ab dem 01.07.2022 abbilden, so kann man den aktuellen gültigen Strompreis des Kunden um die 3,723 ct reduzieren. Der Entfall der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 wird in BHKW-Ultimate bereits allumfassend für Bestands- als auch Neuprojekte berücksichtigt.

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6270

Bei Fragen zum Thema können Sie uns sehr gerne kontaktieren.

Entfall EEg-Umlage ab 01.07.2022