Wegfall der EEG-Umlage – ab 01.07.2022

Aufgrund des Beschlusses im Bundestag vom 28.04.2022, den Gesetzesentwurf zur Reduzierung der EEG-Umlage anzunehmen, kann nun vom tatsächlichen Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 ausgegangen werden. Die direkte Auswirkung auf den zu zahlenden Anteil auf eigenerzeugten Strom aus KWK-Anlagen ist mittlerweile zweifelsfrei zu erkennen.

Die detaillierten Ausführungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6270

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